Tippgeber
Objekt vermitteln — Ihr Hinweis auf eine Immobilie
Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft werden soll? Geben Sie uns den Hinweis. Wir prüfen vertraulich, melden uns verlässlich zurück und vergüten erfolgreiche Vermittlungen nach individueller Absprache.
Was Sie von uns erwarten können
Vergütung nach Absprache
Führt Ihr Hinweis zum Ankauf, vereinbaren wir eine marktübliche Vergütung — vor der Weitergabe des Kontakts schriftlich festgehalten.
Vertraulich
Wir treten nur auf, wenn Sie es möchten, und nennen Ihren Namen gegenüber dem Eigentümer nur mit Ihrer Zustimmung.
Verlässliche Rückmeldung
Jeder Hinweis bekommt eine Antwort — auch dann, wenn das Objekt nicht in unseren Bestand passt.
Von der Garage bis zum Portfolio
Einzelwohnung, Reihenhaus, Zinshaus, Gewerbeeinheit, Grundstück oder Paket: Größe ist für uns kein Ausschlusskriterium.
So läuft der Verkauf ab
- 01
Sie senden uns Adresse, Objektart und was Sie über die Situation wissen — mehr ist nicht nötig.
- 02
Wir bestätigen den Eingang und halten die Vergütung für diesen Fall schriftlich fest.
- 03
Wir nehmen Kontakt zum Eigentümer auf, diskret und in Ihrem Namen nur nach Absprache.
- 04
Kommt der Ankauf zustande, wird die vereinbarte Vergütung nach dem Notartermin ausgezahlt.
Häufige Fragen
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und im Ankaufsprofil.
- Brauche ich eine Maklererlaubnis, um einen Tipp zu geben?
- Ein reiner Namensnachweis ohne Vermittlungstätigkeit ist in der Regel erlaubnisfrei. Sobald Sie aktiv vermitteln, sollten Sie Ihre Situation rechtlich prüfen lassen — wir arbeiten mit beiden Varianten.
- Wie hoch ist die Vergütung?
- Das hängt von Objektgröße und Ihrem Anteil am Zustandekommen ab. Wir legen den Betrag vor der Weitergabe des Kontakts schriftlich fest, damit es später keine Diskussion gibt.
- Was passiert, wenn Sie das Objekt schon kennen?
- Dann sagen wir das sofort und offen. Bereits bekannte Objekte lösen keine Vergütung aus, deshalb bestätigen wir jeden Hinweis mit Datum.
- Welche Objekte sind interessant?
- Alles Wohnwirtschaftliche in der Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus — besonders Sanierungsfälle, Leerstand, Erbfälle und Objekte mit Verwaltungsaufwand.
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Hinweis auf ein Objekt geben
Adresse und ein bis zwei Sätze zur Situation genügen. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.