Zusammenarbeit
Für Hausverwaltungen, Banken und Nachlassverwalter
Wenn Eigentümer verkaufen wollen oder müssen, brauchen Sie einen Käufer, der Fristen einhält und die Verwaltung nicht zusätzlich belastet. Wir übernehmen Objekte im Ist-Zustand und halten die Kommunikation kurz.
Was Sie von uns erwarten können
Fristen werden gehalten
Termine für Gläubigerversammlungen, Nachlassabwicklung oder Kreditrückführung planen wir rückwärts und melden Risiken früh.
Kein Verwaltungsaufwand für Sie
Unterlagen holen wir gemeinsam mit Ihnen ein, Besichtigungen bündeln wir auf einen Termin.
Ist-Zustand statt Auflagen
Wir verlangen keine Räumung, keine Renovierung und keine Beseitigung von Mängeln vor dem Kauf.
Diskret gegenüber Mietern und Eigentümern
Kein Inserat, keine Interessentenketten. Die Gemeinschaft erfährt vom Wechsel erst, wenn er feststeht.
So läuft der Verkauf ab
- 01
Sie schildern die Ausgangslage, die Fristen und was über das Objekt bekannt ist.
- 02
Wir bestätigen kurzfristig, ob wir in Frage kommen, und benennen die noch fehlenden Unterlagen.
- 03
Gebündelte Besichtigung, danach Angebot mit klarer Aussage zur Finanzierung.
- 04
Abwicklung über den Notar Ihrer Wahl, Übernahme im Ist-Zustand.
Häufige Fragen
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und im Ankaufsprofil.
- Übernehmen Sie Objekte mit Mietrückständen oder Konflikten?
- Ja. Rückstände, Streitigkeiten und laufende Verfahren sind ein Grund, uns anzusprechen — wir kalkulieren sie ein, statt sie auszuschließen.
- Wie schnell können Sie bei einer Frist reagieren?
- Eine erste Rückmeldung geben wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Bei engen Fristen sagen wir sofort, ob der Termin realistisch ist.
- Kaufen Sie auch einzelne Einheiten aus einer WEG?
- Ja, einzelne Wohnungen ebenso wie mehrere Einheiten oder das gesamte Objekt. Bestehende Verwalterverträge respektieren wir.
- Arbeiten Sie mit Insolvenzverwaltern zusammen?
- Ja, dafür gibt es eine eigene Seite mit dem Ablauf für Verwertungen in Insolvenzverfahren.
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