Mehrere Erben, ein Objekt
Immobilie aus der Erbengemeinschaft verkaufen
In einer Erbengemeinschaft muss jede Entscheidung über den Verkauf gemeinsam getroffen werden. Das zieht sich, kostet Geld und belastet Familien. Wir sind ein Käufer, der Geduld mitbringt, mit allen Miterben spricht und erst dann unterschreibt, wenn sich alle einig sind.
Was Sie von uns erwarten können
Ein Käufer für alle Beteiligten
Sie müssen keine Interessenten vergleichen und niemanden überzeugen. Es gibt ein Angebot, über das die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Wir sprechen mit allen — oder nur mit einer Person
Wenn Sie bevollmächtigt sind, läuft alles über Sie. Wenn es besser ist, dass jeder Miterbe dieselben Informationen direkt bekommt, machen wir das.
Teilungsversteigerung ist selten die beste Lösung
Wer eine Versteigerung vor Augen hat, verliert meist Wert und Zeit. Ein Direktverkauf ist planbarer — ob er in Ihrem Fall passt, sagen wir ehrlich.
Hausrat darf bleiben
Räumen, entrümpeln, entsorgen: übernehmen wir. Persönliche Dinge nehmen Sie in Ruhe vorher heraus.
So läuft der Verkauf ab
- 01
Sie melden sich mit der Adresse und beschreiben kurz, wie viele Erben beteiligt sind.
- 02
Wir prüfen Lage und Zustand und melden uns in der Regel binnen 48 Stunden.
- 03
Besichtigung, gern mit mehreren Miterben gleichzeitig, damit alle denselben Eindruck haben.
- 04
Angebot schriftlich an alle Beteiligten, Bedenkzeit, dann gemeinsamer Notartermin.
Häufige Fragen
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und im Ankaufsprofil.
- Ein Miterbe will nicht verkaufen. Was dann?
- Ohne Einigkeit geht es nicht — auch nicht mit uns. Oft hilft eine konkrete Zahl, damit die Diskussion sachlich wird. Wir geben unsere Einschätzung ab und warten ab.
- Können einzelne Erben ihren Anteil an Sie verkaufen?
- Der Verkauf eines Erbteils ist rechtlich möglich, für uns aber die Ausnahme. In der Regel kaufen wir die Immobilie, nachdem sich die Gemeinschaft geeinigt hat.
- Brauchen wir alle einen Erbschein?
- Für das erste Gespräch nicht. Zum Notartermin muss die Erbfolge nachgewiesen sein — durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
- Wie wird der Erlös verteilt?
- Der Notar zahlt auf Wunsch direkt an die einzelnen Erben nach Quote aus. Das ersparen wir Ihnen als internes Thema.
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Ein paar Sätze reichen. Wir antworten diskret und ohne Verpflichtung für die Erbengemeinschaft.