Kommunen
Grundstücke und Gebäude an die vivunt GmbH verkaufen — der direkte Weg für Kommunen
Städte, Gemeinden und kommunale Gesellschaften veräußern Grundstücke, Altbestände und nicht mehr benötigte Liegenschaften. Wir kaufen direkt in den eigenen Bestand — mit kurzen Wegen, klarer Finanzierung und einer Geschäftsführung, die selbst entscheidet.
Was Sie von uns erwarten können
Entscheidung durch die Geschäftsführung
Bei uns sitzen die Entscheider am Tisch. Keine Fondsgremien, keine Investment-Committees — Sie verhandeln direkt mit Ceyhan Akar und Florian Castello.
Diskretion vor Öffentlichkeit
Kein Inserat, keine öffentliche Vermarktung. Rats- und Gremienbeschlüsse bleiben intern, bis der Vertrag steht.
Ist-Zustand, auch mit Altlasten-Themen
Unbebaute Flächen ebenso wie Gebäude mit Sanierungsstau, Leerstand oder ungeklärten Nutzungsfragen.
Verlässliche Abwicklung
Gesicherte Finanzierung, Nachweis auf Wunsch, Abstimmung des Notartermins auf Ihre Beschlussfristen.
So läuft der Verkauf ab
- 01
Sie schicken uns Adresse, Fläche, Baujahr und den groben Zustand — Unterlagen können Sie nachreichen.
- 02
Wir prüfen intern und melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
- 03
Besichtigung vor Ort, gemeinsam mit Ihnen oder mit Ihrem Ansprechpartner.
- 04
Konkretes Angebot, Abstimmung der Rahmenbedingungen und Termin beim Notar.
Häufige Fragen
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und im Ankaufsprofil.
- Kaufen Sie auch ohne öffentliches Bieterverfahren?
- Ja. Wir treten als direkter Käufer auf. Ob ein Verfahren erforderlich ist, entscheidet Ihre Satzung — wir liefern auf Wunsch ein belastbares Angebot als Vergleichsmaßstab.
- Welche kommunale Objekte kommen in Frage?
- Bauland und Bauerwartungsland, nicht mehr benötigte Gebäude, ehemalige Verwaltungs- oder Schulgebäude, Wohnungsbestände und Teilliegenschaften — von der einzelnen Einheit bis zum Paket.
- Wie schnell liegt ein Angebot vor?
- Nach Übersendung der Eckdaten melden wir uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Das kaufmännische Angebot folgt nach einer Besichtigung, abgestimmt auf Ihre Gremientermine.
- Übernehmen Sie auch Flächen mit Erschließungsbedarf?
- Ja. Nicht erschlossene Flächen, Umlegungsfälle und Grundstücke mit planungsrechtlichen Fragen kalkulieren wir selbst und kaufen im bestehenden Rechtszustand.
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