Erbfall & Erbengemeinschaft
Geerbte Immobilie verkaufen — auch aus der Erbengemeinschaft
Eine geerbte Wohnung oder ein geerbtes Haus bindet Zeit, Geld und Nerven, besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wir kaufen geräumt oder ungeräumt, in jedem Zustand, und stimmen uns geduldig mit allen Beteiligten ab.
Was Sie von uns erwarten können
Ungeräumt ist in Ordnung
Sie müssen nicht entrümpeln, nicht renovieren und nichts entsorgen. Wir übernehmen das Objekt so, wie es ist.
Mehrere Erben, ein Ablauf
Wir kommunizieren auf Wunsch mit allen Miterben oder ausschließlich mit einer bevollmächtigten Person.
Zeit für Entscheidungen
Erbschein, Nachlassverzeichnis, interne Abstimmung: Wir setzen niemanden unter Druck und halten unsere Einschätzung offen.
Vertraulich
Kein Inserat, keine Schilder, keine Nachbarschaftsgespräche. Der Verkauf bleibt in Ihrem Kreis.
So läuft der Verkauf ab
- 01
Sie melden sich mit der Adresse — auch ohne Unterlagen, auch vor dem Erbschein.
- 02
Wir prüfen die Lage und melden uns in der Regel binnen 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
- 03
Besichtigung im Zustand, wie er ist. Möbel, Hausrat und Keller dürfen bleiben.
- 04
Angebot, Abstimmung mit allen Erben, Notartermin nach Ihrem Zeitplan.
Häufige Fragen
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und im Ankaufsprofil.
- Wir sind uns in der Erbengemeinschaft noch nicht einig. Ist eine Anfrage sinnvoll?
- Ja. Eine konkrete Einschätzung hilft oft, die Diskussion zu versachlichen. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.
- Muss die Wohnung vorher geräumt werden?
- Nein. Wir kaufen ungeräumt und übernehmen die Räumung. Persönliche Dinge können Sie in Ruhe vorher heraussuchen.
- Brauchen Sie den Erbschein sofort?
- Für das Gespräch nicht. Spätestens zum Notartermin muss die Eigentümerstellung nachgewiesen sein.
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