Verkauf im Bestand

Vermietete Wohnung verkaufen: was Eigentümer wissen sollten

Viele Eigentümer glauben, eine Wohnung müsse leer sein, bevor sie verkauft werden kann. Das Gegenteil ist der Fall: Für Käufer, die Bestand aufbauen, ist ein laufendes Mietverhältnis eher ein Vorteil. Dieser Beitrag fasst zusammen, worauf es rechtlich und praktisch ankommt.

Stand 27. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · Ceyhan Akar

Kauf bricht nicht Miete — was das konkret bedeutet

Mit dem Eigentumsübergang tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein. Miethöhe, Kündigungsfristen und getroffene Vereinbarungen bleiben unverändert. Der Mieter muss weder zustimmen noch informiert werden, bevor der Kaufvertrag geschlossen wird — sinnvoll ist eine Information trotzdem, spätestens nach dem Eigentumsübergang.

Für den Verkäufer heißt das: Sie müssen weder kündigen noch auf einen Auszug warten. Offene Punkte wie Kaution, Betriebskostenabrechnung und Ablesestände werden im Kaufvertrag geregelt und beim Übergang abgerechnet.

Vorkaufsrecht des Mieters

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 577 BGB entsteht nur, wenn eine vermietete Wohnung während des laufenden Mietverhältnisses erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft wird. Bei einer Wohnung, die bereits vor Mietbeginn Wohnungseigentum war, greift es nicht.

Liegt der Fall vor, informiert der Notar den Mieter über den Inhalt des Kaufvertrags. Der Mieter hat dann zwei Monate Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben.

Wie vermietete Wohnungen bewertet werden

Bei einer vermieteten Einheit steht der Ertrag im Vordergrund: Jahresnettokaltmiete, Instandhaltungsstand, Rücklage der Gemeinschaft und die Frage, wie das Mietniveau zum örtlichen Mietspiegel steht. Ein deutlich untervermietetes Objekt ist nicht automatisch schlechter — es ist nur anders zu rechnen.

Der Zustand des Gemeinschaftseigentums fällt stärker ins Gewicht, als viele erwarten. Anstehende Maßnahmen an Dach, Fassade, Strängen oder Heizung fließen über die Beschlusslage der Eigentümerversammlung direkt in die Kalkulation ein.

  • Jahresnettokaltmiete und Mietanpassungspotenzial
  • Hausgeld, davon nicht umlagefähiger Anteil
  • Instandhaltungsrücklage und beschlossene Sonderumlagen
  • Zustand von Dach, Fassade, Heizung und Elektrik
  • Lage innerhalb des Stadtteils, nicht nur der Stadt

Diese Unterlagen beschleunigen den Verkauf

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller lässt sich ein belastbares Angebot machen. Fehlende Dokumente sind kein Ausschlusskriterium — sie verlängern nur den Weg. Wir arbeiten regelmäßig mit unvollständiger Unterlagenlage und beschaffen Fehlendes gemeinsam mit der Verwaltung.

  • Aktueller Mietvertrag inklusive Nachträgen
  • Nachweis der Kaution und aktuelle Mietzahlungen
  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Grundbuchauszug und Energieausweis

Verkauf an einen Bestandshalter

Wir kaufen vermietete Wohnungen in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar in den eigenen Bestand. Das Mietverhältnis läuft weiter, es gibt keine Verwertungskündigung und keine Verkaufsinszenierung mit Besichtigungsterminen für Interessenten.

Der Ablauf ist bewusst kurz: Objektdaten senden, Einschätzung in der Regel innerhalb von rund 48 Stunden, Besichtigung, Angebot, Notartermin mit gesicherter Finanzierung.

Häufige Fragen

Muss ich meinem Mieter mitteilen, dass ich verkaufe?
Vor dem Verkauf besteht keine Pflicht. Nach dem Eigentumsübergang sollte der Mieter über den neuen Eigentümer und die Kontodaten informiert werden — üblicherweise gemeinsam durch Verkäufer und Käufer.
Kann der Käufer dem Mieter kündigen?
Nur unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie jeder Vermieter, etwa bei Eigenbedarf, und mit Sperrfristen nach Umwandlung. Wir kaufen für den eigenen Bestand und lassen bestehende Mietverhältnisse laufen.
Bekomme ich für eine vermietete Wohnung weniger?
Vermietete Einheiten werden über den Ertrag bewertet und liegen häufig unter dem Preis für eine leere Wohnung. Dafür entfallen Leerstandskosten, Räumung, Renovierung und Vermarktungszeit.
Was passiert mit der Mietkaution?
Die Kaution geht mit dem Eigentumsübergang auf den Käufer über. Sie wird im Kaufvertrag beziffert und beim Übergang verrechnet oder übertragen.

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