Kommunen
Kommunale Liegenschaft veräußern: Ablauf, Rechtsrahmen und Alternativen zum Bieterverfahren
Nicht mehr benötigte Liegenschaften binden laufende Kosten: Unterhalt, Sicherung, Grundsteuer. Ihre Veräußerung entlastet den Haushalt — wenn der Prozess sauber läuft. Dieser Beitrag fasst zusammen, worauf es ankommt.
Stand 06. September 2026 · 6 Min. Lesezeit · Ceyhan Akar
Rechtsrahmen und Beschlusswege
Grundlage ist die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslands. Sie regelt, wer Grundstücksgeschäfte abschließen darf und wann ein Ratsbeschluss erforderlich ist. Ergänzend finden sich Wertgrenzen und Verfahrensregeln in der Hauptsatzung oder einer Liegenschaftsrichtlinie der Kommune.
In der Praxis läuft die Veräußerung über das Liegenschaftsamt oder die Stabsstelle, eine Verwaltungsvorlage und den Beschluss des Gemeinderats beziehungsweise des zuständigen Ausschusses. Bei Grundstücken über bestimmten Wertgrenzen ist regelmäßig der Rat selbst gefragt.
Bieterverfahren oder freihändiger Verkauf?
Viele Satzungen verlangen ein öffentliches Verfahren, sobald kein überwiegend öffentliches Interesse an einem bestimmten Erwerber besteht. Der freihändige Verkauf ist dann zulässig, wenn das Höchstgebot feststeht oder ein sachlicher Grund für einen bestimmten Käufer spricht — etwa bei vermessenen Lückengrundstücken, Tauschgeschäften oder Konzeptvergaben.
In beiden Varianten hilft ein belastbares, verbindliches Angebot als Maßstab. Wir erstellen solche Angebote nach Besichtigung und Unterlagensichtung — mit klarer Aussage zur Finanzierung.
Welche Liegenschaften sich eignen
Nicht nur unbebaute Flächen kommen in Frage.
- Bauland und Bauerwartungsland außerhalb der kommunalen Entwicklungsplanung
- Ehemalige Verwaltungs-, Schul- oder Betriebsgebäude
- Wohnungsbestände und Teilliegenschaften kommunaler Gesellschaften
- Flächen mit Sanierungsstau, Leerstand oder ungeklärter Folgenutzung
Zusammenarbeit mit der vivunt GmbH
Wir kaufen kommunale Liegenschaften im Raum Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar in den eigenen Bestand. Sie verhandeln direkt mit der Geschäftsführung — ohne Fondsgremien und ohne öffentliche Vermarktung.
Notartermin und Abwicklung stimmen wir auf Ihre Gremienfristen ab; den Finanzierungsnachweis stellen wir auf Wunsch vorab.
Häufige Fragen
- Braucht die Kommune zwingend ein Gutachten?
- Das regelt die Satzung oder Liegenschaftsrichtlinie. Unser Angebot ist davon unabhängig — es kann zusätzlich zu einem Gutachten als Vergleichsmaßstab dienen.
- Kaufen Sie auch Liegenschaften mit laufender Nutzung?
- Ja. Bestehende Nutzungen und Mietverhältnisse laufen weiter, bis eine andere Regelung gewünscht und vereinbart ist.
- Wie lange dauert die Abwicklung nach Ratsbeschluss?
- Der Notartermin ist kurzfristig möglich, sobald die Beschlusslage steht. Die Finanzierung ist bei uns vorab gesichert.
- Arbeiten Sie auch mit kommunalen Wohnungsgesellschaften?
- Ja — Wohnungsbestände, Pakete und Einzeleinheiten kommunaler Gesellschaften gehören ausdrücklich zu unserem Ankaufsprofil.
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